AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für SaaS Nutzungen (B2B)
1. Vertragsgegenstand
1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die zeitlich begrenzte Überlassung der in der Vereinbarung bezeichneten Mietsoftware, nachfolgend als „Software“ bezeichnet, gegen Zahlung einer einmaligen, monatlichen, jährlichen oder besonders vereinbarten Vergütung.
2. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, dem Kunden die Software nach Maßgabe der folgenden Regelungen in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen Zustand innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erhalten.
2. Vertragsschluss
1. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt jedoch erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch Überlassung der Software durch den Lizenzgeber zustande. Erfolgt die Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Onlineshop), kann der Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss vom Kunden abgerufen und gespeichert werden.
2. Bei elektronischen Bestellungen per Internet bestätigt der Lizenzgeber den Zugang von Bestellungen automatisch. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Annahme im Sinne von Ziffer 2.1 dar.
3. Soweit verfügbar wird die bestellte Software oder der Zugriff darauf unverzüglich ausgeliefert oder erbracht. Der Lizenzgeber behält sich vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Software nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. In diesem Fall werden Sie über die Nichtverfügbarkeit informiert. Sofern die Bestellung online erfolgt, ist der voraussichtliche Liefertermin auch dem Bestellangebot zu entnehmen.
4. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche, zeitlich entsprechend der Laufzeit des Mietvertrags befristete Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Produkten eingeräumt. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Vertragsangebot.
3. Überlassung der Software
1. Die Software wird dem Kunden als Software as a Service bereitgestellt und für einen vereinbarten Zeitraum überlassen.
4. Ansichtsfrist/Testphase
1. Sofern im Bestellangebot eine Ansichtsfrist/Testphase angegeben ist, hat der Kunde beim erstmaligen Bezug der Software eine angebotsabhängige Ansichtsfrist/Testphase. Während der Ansichtsfrist/Testphase kann der Kunde die Software ausgiebig testen.
5. Zahlungsbedingungen
1. Der Mietpreis ist jeweils bei Vertragsschluss/im Voraus und zu Beginn der Vertragslaufzeit zu zahlen.
2. Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Produkte anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Material-, Versand- und Lohnkosten. In diesem Falle steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern er dieses nach Mitteilung der Preiserhöhung innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen Frist ausübt.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.
5. Im Verzugsfalle zahlt der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag wird für den im Auftrag enthaltenen und vereinbarten Zeitraum geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht automatisch und muss proaktiv vom Kunden bestellt werden.
2. Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
3. Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung.
4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Datenanforderung vor Ablauf, werden alle Daten unwiederbringlich gelöscht.
7. Urheber- / Nutzungsrechte
1. Die Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes (Berechnungsprogramme nach den §§ 69a ff. UrhG, Datenbank-Produkte nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 2, 69a ff. UrhG).
2. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist.
3. Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Dauer des Nutzungsrechts/Mietvertrags) zu nutzen.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung überlassen. Die Software darf entsprechend der Vereinbarung genutzt werden.
5. Der Lizenzgeber darf den Kunden im Rahmen einer Referenzliste zusammen mit anderen Kunden auf der eigenen Webseite und in sonstigen (Offline und Online) Eigenwerbekanälen nennen. Eine andere Verwendung, zum Beispiel in der Presse, ist mit dem Kunden abzustimmen. Dazu räumt der Kunde dem Lizenzgeber das unentgeltliche Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung seines Logos und Namens für die genannten Zwecke ein.
6. Der durch die Lizenzgeber-Technologie ausgelieferte Werbung stimmt der Kunde zu, diese unterliegt gfls. Rechten Dritter.
8. Gewährleistung/Haftung
1. Die Software wird regelmäßig mit der zu erwartenden Sorgfalt erstellt, überarbeitet und aktualisiert. Trotz aller Umsicht und Sorgfalt ist bei der Verwendung der Software stets darauf zu achten, dass eine veränderte Gesetzeslage oder Änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation erforderlich macht. Reklamationen sind unverzüglich in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber der blackpoint GmbH, soweit sie die Zustellung bei Abonnements/Updates betreffen innerhalb eines Monats nach Übernahme der Lieferung, anzuzeigen.
2. Bei Mangelhaftigkeit der Software ist der Kunde nicht berechtigt, den zu zahlenden Mietpreis während des Auftretens des Mangels zu mindern. Mängel der Software sind solche, die die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, hierzu gehören insbesondere die fehlende oder eingeschränkte Funktions- und Lauffähigkeit der Software. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
3. Auftretende Mängel oder erforderlich werdende Schutzmaßnahmen, die nicht in den Verpflichtungen des Kunden nach Punkt 5 des Vertrages bestehen, sind dem Lizenzgeber schriftlich anzuzeigen.
4. Kommt der Lizenzgeber mit seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung in Verzug oder hat der Lizenzgeber den Umstand zu vertreten, wegen dessen ein Mangel auftritt, so kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Der Verzug des Lizenzgebers mit der Mängelbeseitigung setzt die schriftliche Mahnung des Kunden voraus.
5. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
6. Für durch den Einsatz von Warenlieferungen und Dienstleistungen an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, soweit es sich um typischerweise auftretende, vorhersehbare Schäden handelt und der schadensursächliche Mangel an der Software von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Ansprüche auf Mangelbeseitigung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von dem Lizenzgeber zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Aufgrund aktueller Gegebenheiten, wie z.B. einer Änderung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, wird der Lizenzgeber – falls nötig –, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren. Ziffer 6. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Reklamationen oder Kündigungen bitte an folgende Adresse senden:
blackpoint GmbH
Friedberger Straße 106b
61118 Bad Vilbel